Beitragsordnung

  • Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige, natürliche Person und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  • Nach unserer Satzung gewähren wir Firmen, Institutionen und Organisationen nur dann eine Mitgliedschaft, wenn Sie keinerlei Bezug zu nationalistischem, rassistischem, gewalttätigem und diskriminierendem Gedankengut in jeglicher Form haben.
  • Der Antrag auf Aufnahme ist an den Vorstand schriftlich zu richten (auch über das Onlineformular möglich). Über die Aufnahme in den Verein beschließt der Vorstand. Der Beschluss wird dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt.
  • Jedes Mitglied des Vereins entscheidet sich für die passende Mitgliedschaft:
    Schüler / Studenten (12,00€/Jahr),
    Erwachsene (60,00€/Jahr),
    Familie (96,00€/Jahr),
    Premium (1.200,00€/Jahr).
  • Schul- und Studentenausweise sind bei Mitgliedsantrag auf Kategorie „Schüler/Studenten“ vorzulegen.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Verfahren pro Kalenderjahr eingezogen.


Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind gehalten, den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu fördern.
  • Die Mitglieder werden mit Newslettern über aktuelle Projekte und Veranstaltungen informiert. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit für Veranstaltungen Karten vorab zu reservieren. Zu internen Veranstaltungen werden sie gezielt eingeladen.
  • Anschrifts- und Kontoänderungen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die Meldung richten Sie bitte formlos postalisch an: 2. Chance Saarland e.V., Försterstraße 6, 66111 Saarbrücken oder per Mail an mail@2-c-s.de.
  • Eine Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr. Sie werden bei Angabe Ihre E-Mail-Adresse über unsere Aktivitäten, Events, Feste sowie über Vergünstigungen unserer Veranstaltungen informiert. Falls Sie diese Informationen nicht erhalten möchten, teilen Sie uns das bitte formlos unter Angabe des Namens per Mail an mail@2-c-s.de mit.


Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • Durch eine schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes zum Quartalsende, gerichtet an den Vorstand, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an:
    2. Chance Saarland e.V., z.Hd. 1. Vorsitzenden,
    Försterstraße 6, 66111 Saarbrücken

  • Durch Ausschluss. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen und Ziele des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Vor der Beschlussfassung soll der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit geben zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
  • Ein Ausschluss erfolgt automatisch, wenn trotz zweifacher Aufforderung der Mitgliedsbeitrag entsprechend der Beitragsordnung nicht bis zum Ende des Kalenderjahres entrichtet wurde.
  • Bei natürlichen Personen durch deren Tod, bei anderen Mitgliedern mit der Auflösung (Erlöschen).
  • Ein Ausschluss ändert nichts an der bis zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Beitragsverpflichtung. Rechtliche Schritte zur Erlangung der ausstehenden Beiträge bleiben ausdrücklich vorbehalten.


Datenverarbeitung und Datenschutz

Mit meiner Unterschrift auf dem Antrag auf Mitgliedschaft im Verein 2. Chance Saarland erkläre ich mich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der folgenden personenbezogenen Daten durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Kontodaten

Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.

Ich bin des Weiteren damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten, Fotos und Videoaufnahmen von mir für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auf der Homepage des Vereins, in sozialen Netzwerken und vereinseigenen Printprodukten (Bsp. Flyer) veröffentlicht und diese ggf. an Print- und andere Medien übermittelt.

Über das Recht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit, Löschung oder Sperrung seiner Daten wurde ich aufgeklärt.